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CREATIVE COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSKANZLEI UND LEISTET KEINE RECHTSBERATUNG.
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DIE BEREITSTELLUNG DIESER LIZENZ FÜHRT ZU KEINEM MANDATSVERHÄLTNIS. CREATIVE
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COMMONS STELLT DIESE INFORMATIONEN OHNE GEWÄHR ZUR VERFÜGUNG. CREATIVE COMMONS
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ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE GELIEFERTEN INFORMATIONEN UND SCHLIEßT
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DIE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS, DIE SICH AUS DEREN GEBRAUCH ERGEBEN. Lizenz
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DER GEGENSTAND DIESER LIZENZ (WIE UNTER „SCHUTZGEGENSTAND" DEFINIERT) WIRD
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UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE ("CCPL", „LIZENZ"
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ODER "LIZENZVERTRAG") ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH
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DAS URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE GESETZE GESCHÜTZT. JEDE FORM DER NUTZUNG
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DES SCHUTZGEGENSTANDES, DIE NICHT AUFGRUND DIESER LIZENZ ODER DURCH GESETZE
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GESTATTET IST, IST UNZULÄSSIG.
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DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESE LIZENZ GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND
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ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN.
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SOWEIT DIESE LIZENZ ALS LIZENZVERTRAG ANZUSEHEN IST, GEWÄHRT IHNEN DER LIZENZGEBER
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DIE IN DER LIZENZ GENANNTEN RECHTE UNENTGELTLICH UND IM AUSTAUSCH DAFÜR, DASS
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SIE DAS GEBUNDENSEIN AN DIE LIZENZBEDINGUNGEN AKZEPTIEREN.
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1. Definitionen
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a. Der Begriff "Bearbeitung" im Sinne dieser Lizenz bezeichnet das Ergebnis
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jeglicher Art von Veränderung des Schutzgegenstandes, solange dieses erkennbar
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vom Schutzgegenstand abgeleitet wurde. Dies kann insbesondere auch eine Umgestaltung,
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Änderung, Anpassung, Übersetzung oder Heranziehung des Schutzgegenstandes
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zur Vertonung von Laufbildern sein. Nicht als Bearbeitung des Schutzgegenstandes
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gelten seine Aufnahme in eine Sammlung oder ein Sammelwerk und die freie Nutzung
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des Schutzgegenstandes.
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b. Der Begriff "Sammelwerk" im Sinne dieser Lizenz meint eine Zusammenstellung
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von literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalten zu einem
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einheitlichen Ganzen, sofern diese Zusammenstellung aufgrund von Auswahl und
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Anordnung der darin enthaltenen selbständigen Elemente eine eigentümliche
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geistige Schöpfung darstellt, unabhängig davon, ob die Elemente systematisch
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oder methodisch angelegt und dadurch einzeln zugänglich sind oder nicht.
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c. "Verbreiten" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, den Schutzgegenstand oder
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Bearbeitungen im Original oder in Form von Vervielfältigungsstücken, mithin
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in körperlich fixierter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder
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in Verkehr zu bringen.
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d. Unter "Lizenzelementen" werden im Sinne dieser Lizenz die folgenden übergeordneten
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Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber ausgewählt wurden und
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in der Bezeichnung der Lizenz zum Ausdruck kommen: "Namensnennung", "Weitergabe
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unter gleichen Bedingungen".
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e. Der "Lizenzgeber" im Sinne dieser Lizenz ist diejenige natürliche oder
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juristische Person oder Gruppe, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen
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dieser Lizenz anbietet und insoweit als Rechteinhaberin auftritt.
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f. "Rechteinhaber" im Sinne dieser Lizenz ist der Urheber des Schutzgegenstandes
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oder jede andere natürliche oder juristische Person, die am Schutzgegenstand
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ein Immaterialgüterrecht erlangt hat, welches die in Abschnitt 3 genannten
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Handlungen erfasst und eine Erteilung, Übertragung oder Einräumung von Nutzungsbewilligungen
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bzw Nutzungsrechten an Dritte erlaubt.
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g. Der Begriff "Schutzgegenstand" bezeichnet in dieser Lizenz den literarischen,
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künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalt, der unter den Bedingungen dieser
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Lizenz angeboten wird. Das kann insbesondere eine eigentümliche geistige Schöpfung
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jeglicher Art oder ein Werk der kleinen Münze, ein nachgelassenes Werk oder
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auch ein Lichtbild oder anderes Objekt eines verwandten Schutzrechts sein,
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unabhängig von der Art seiner Fixierung und unabhängig davon, auf welche Weise
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jeweils eine Wahrnehmung erfolgen kann, gleichviel ob in analoger oder digitaler
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Form. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen
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Schutz eigener Art genießen, unterfallen auch sie dem Begriff „Schutzgegenstand"
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im Sinne dieser Lizenz.
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h. Mit "Sie" bzw. "Ihnen" ist die natürliche oder juristische Person gemeint,
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die in dieser Lizenz im Abschnitt 3 genannte Nutzungen des Schutzgegenstandes
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vornimmt und zuvor in Hinblick auf den Schutzgegenstand nicht gegen Bedingungen
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dieser Lizenz verstoßen oder aber die ausdrückliche Erlaubnis des Lizenzgebers
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erhalten hat, die durch diese Lizenz gewährte Nutzungsbewilligung trotz eines
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vorherigen Verstoßes auszuüben.
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i. Unter "Öffentlich Wiedergeben" im Sinne dieser Lizenz sind Wahrnehmbarmachungen
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des Schutzgegenstandes in unkörperlicher Form zu verstehen, die für eine Mehrzahl
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von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt sind und mittels öffentlicher
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Wiedergabe in Form von Vortrag, Aufführung, Vorführung, Darbietung, Sendung,
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Weitersendung oder zeit- und ortsunabhängiger Zurverfügungstellung erfolgen,
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unabhängig von den zum Einsatz kommenden Techniken und Verfahren, einschließlich
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drahtgebundener oder drahtloser Mittel und Einstellen in das Internet.
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j. "Vervielfältigen" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, gleichviel in welchem
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Verfahren, auf welchem Träger, in welcher Menge und ob vorübergehend oder
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dauerhaft, Vervielfältigungsstücke des Schutzgegenstandes herzustellen, insbesondere
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durch Ton- oder Bildaufzeichnungen, und umfasst auch das erstmalige Festhalten
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des Schutzgegenstandes oder dessen Wahrnehmbarmachung auf Mitteln der wiederholbaren
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Wiedergabe sowie das Herstellen von Vervielfältigungsstücken dieser Festhaltung,
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sowie die Speicherung einer geschützten Darbietung oder eines Bild- und/oder
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Schallträgers in digitaler Form oder auf einem anderen elektronischen Medium.
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k. "Mit Creative Commons kompatible Lizenz" bezeichnet eine Lizenz, die unter
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https://creativecommons.org/compatiblelicenses aufgelistet ist und die durch
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Creative Commons als grundsätzlich zur vorliegenden Lizenz äquivalent akzeptiert
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wurde, da zumindest folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
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Diese mit Creative Commons kompatible Lizenz
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i. enthält Bestimmungen, welche die gleichen Ziele verfolgen, die gleiche
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Bedeutung haben und die gleichen Wirkungen erzeugen wie die Lizenzelemente
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der vorliegenden Lizenz; und
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ii. erlaubt ausdrücklich das Lizenzieren von ihr unterstellten Abwandlungen
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unter vorliegender Lizenz, unter einer anderen rechtsordnungsspezifisch angepassten
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Creative-Commons-Lizenz mit denselben Lizenzelementen wie vorliegende Lizenz
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aufweist oder unter der entsprechenden Creative-Commons-Unported-Lizenz.
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2. Beschränkungen der Verwertungsrechte
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Diese Lizenz ist in keiner Weise darauf gerichtet, Befugnisse zur Nutzung
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des Schutzgegenstandes zu vermindern, zu beschränken oder zu vereiteln, die
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sich aus den Beschränkungen der Verwertungsrechte, anderen Beschränkungen
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der Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers oder anderen entsprechenden
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Rechtsnormen oder sich aus dem Fehlen eines immaterialgüterrechtlichen Schutzes
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ergeben.
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3. Lizenzierung
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Unter den Bedingungen dieser Lizenz erteilt Ihnen der Lizenzgeber - unbeschadet
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unverzichtbarer Rechte und vorbehaltlich des Abschnitts 3.e) - die vergütungsfreie,
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räumlich und zeitlich (für die Dauer des Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts
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am Schutzgegenstand) unbeschränkte Nutzungsbewilligung, den Schutzgegenstand
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in der folgenden Art und Weise zu nutzen:
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a. Den Schutzgegenstand in beliebiger Form und Menge zu vervielfältigen, ihn
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in Sammelwerke zu integrieren und ihn als Teil solcher Sammelwerke zu vervielfältigen;
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b. Den Schutzgegenstand zu bearbeiten, einschließlich Übersetzungen unter
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Nutzung jedweder Medien anzufertigen, sofern deutlich erkennbar gemacht wird,
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dass es sich um eine Bearbeitung handelt;
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c. Den Schutzgegenstand, allein oder in Sammelwerke aufgenommen, öffentlich
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wiederzugeben und zu verbreiten; und
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d. Bearbeitungen des Schutzgegenstandes zu veröffentlichen, öffentlich wiederzugeben
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und zu verbreiten.
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e. Bezüglich Vergütung für die Nutzung des Schutzgegenstandes gilt Folgendes:
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i. Unverzichtbare gesetzliche Vergütungsansprüche: Soweit unverzichtbare Vergütungsansprüche
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im Gegenzug für gesetzliche Lizenzen vorgesehen oder Pauschalabgabensysteme
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(zum Beispiel für Leermedien) vorhanden sind, behält sich der Lizenzgeber
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das ausschließliche Recht vor, die entsprechenden Vergütungsansprüche für
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jede Ausübung eines Rechts aus dieser Lizenz durch Sie geltend zu machen.
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ii. Vergütung bei Zwangslizenzen: Soweit Zwangslizenzen außerhalb dieser Lizenz
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vorgesehen sind und zustande kommen, verzichtet der Lizenzgeber für alle Fälle
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einer lizenzgerechten Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie auf jegliche
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Vergütung.
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iii. Vergütung in sonstigen Fällen: Bezüglich lizenzgerechter Nutzung des
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Schutzgegenstandes durch Sie, die nicht unter die beiden vorherigen Abschnitte
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(i) und (ii) fällt, verzichtet der Lizenzgeber auf jegliche Vergütung, unabhängig
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davon, ob eine Geltendmachung der Vergütungsansprüche durch ihn selbst oder
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nur durch eine Verwertungsgesellschaft möglich wäre.
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Die vorgenannte Nutzungsbewilligung wird für alle bekannten sowie alle noch
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nicht bekannten Nutzungsarten eingeräumt. Sie beinhaltet auch das Recht, solche
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Änderungen am Schutzgegenstand vorzunehmen, die für bestimmte nach dieser
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Lizenz zulässige Nutzungen technisch erforderlich sind. Alle sonstigen Rechte,
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die über diesen Abschnitt hinaus nicht ausdrücklich vom Lizenzgeber eingeräumt
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werden, bleiben diesem allein vorbehalten. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen
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von Daten Schutzgegenstand dieser Lizenz oder Teil dessen sind und einen immaterialgüterrechtlichen
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Schutz eigener Art genießen, verzichtet der Lizenzgeber auf die Geltendmachung
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sämtlicher daraus resultierender Rechte.
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4. Bedingungen
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Die Erteilung der Nutzungsbewilligung gemäß Abschnitt 3 dieser Lizenz erfolgt
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ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:
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a. Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser
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Lizenz verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Sie müssen dabei stets eine
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Kopie dieser Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier
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(URI) beifügen. Sie dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten
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oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch diese Lizenz
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gewährten Rechte beschränken. Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren.
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Bei jeder Kopie des Schutzgegenstandes, die Sie verbreiten oder öffentlich
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wiedergeben, müssen Sie alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz
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und den Haftungsausschluss hinweisen. Wenn Sie den Schutzgegenstand verbreiten
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oder öffentlich wiedergeben, dürfen Sie (in Bezug auf den Schutzgegenstand)
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keine technischen Maßnahmen ergreifen, die den Nutzer des Schutzgegenstandes
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in der Ausübung der ihm durch diese Lizenz gewährten Rechte behindern können.
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Dasselbe gilt auch für den Fall, dass der Schutzgegenstand einen Bestandteil
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eines Sammelwerkes bildet, was jedoch nicht bedeutet, dass das Sammelwerk
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insgesamt dieser Lizenz unterstellt werden muss. Sofern Sie ein Sammelwerk
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erstellen, müssen Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die Mitteilung eines
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Lizenzgebers hin aus dem Sammelwerk die in Abschnitt 4.c) aufgezählten Hinweise
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entfernen. Wenn Sie eine Bearbeitung vornehmen, müssen Sie – soweit dies praktikabel
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ist – auf die Mitteilung eines Lizenzgebers hin von der Bearbeitung die in
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Abschnitt 4.c) aufgezählten Hinweise entfernen.
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b. Sie dürfen eine Bearbeitung ausschließlich unter den Bedingungen
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i. dieser Lizenz,
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ii. einer späteren Version dieser Lizenz mit denselben Lizenzelementen,
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iii. einer rechtsordnungsspezifischen Creative-Commons-Lizenz mit denselben
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Lizenzelementen ab Version 3.0 aufwärts (z.B. Namensnennung - Weitergabe unter
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gleichen Bedingungen 3.0 US),
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iv. der Creative-Commons-Unported-Lizenz mit denselben Lizenzelementen ab
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Version 3.0 aufwärts, oder
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v. einer mit Creative Commons kompatiblen Lizenz
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verbreiten oder öffentlich wiedergeben.
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Falls Sie die Bearbeitung gemäß Abschnitt b)(v) unter einer mit Creative Commons
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kompatiblen Lizenz lizenzieren, müssen Sie deren Lizenzbestimmungen Folge
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leisten.
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Falls Sie die Bearbeitung unter einer der unter b)(i)-(iv) genannten Lizenzen
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("Verwendbare Lizenzen") lizenzieren, müssen Sie deren Lizenzbestimmungen
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sowie folgenden Bestimmungen Folge leisten: Sie müssen stets eine Kopie der
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verwendbaren Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier
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(URI) beifügen, wenn Sie die Bearbeitung verbreiten oder öffentlich wiedergeben.
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Sie dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten oder fordern,
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die die Bedingungen der verwendbaren Lizenz oder die durch sie gewährten Rechte
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beschränken. Bei jeder Bearbeitung, die Sie verbreiten oder öffentlich wiedergeben,
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müssen Sie alle Hinweise auf die verwendbare Lizenz und den Haftungsausschluss
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unverändert lassen. Wenn Sie die Bearbeitung verbreiten oder öffentlich wiedergeben,
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dürfen Sie (in Bezug auf die Bearbeitung) keine technischen Maßnahmen ergreifen,
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die den Nutzer der Bearbeitung in der Ausübung der ihm durch die verwendbare
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Lizenz gewährten Rechte behindern können. Dieser Abschnitt 4.b) gilt auch
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für den Fall, dass die Bearbeitung einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet;
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dies bedeutet jedoch nicht, dass das Sammelwerk insgesamt der verwendbaren
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Lizenz unterstellt werden muss.
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c. Die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe des Schutzgegenstandes oder
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auf ihm aufbauender Inhalte oder ihn enthaltender Sammelwerke ist Ihnen nur
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unter der Bedingung gestattet, dass Sie, vorbehaltlich etwaiger Mitteilungen
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im Sinne von Abschnitt 4.a), alle dazu gehörenden Rechtevermerke unberührt
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lassen. Sie sind verpflichtet, die Urheberschaft oder die Rechteinhaberschaft
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in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form anzuerkennen, indem
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Sie selbst – soweit bekannt – Folgendes angeben:
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i. Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Rechteinhabers,
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und/oder falls der Lizenzgeber im Rechtevermerk, in den Nutzungsbedingungen
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oder auf andere angemessene Weise eine Zuschreibung an Dritte vorgenommen
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hat (z.B. an eine Stiftung, ein Verlagshaus oder eine Zeitung) („Zuschreibungsempfänger"),
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Namen bzw. Bezeichnung dieses oder dieser Dritten;
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ii. den Titel des Inhaltes;
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iii. in einer praktikablen Form den Uniform-Resource-Identifier (URI, z.B.
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Internetadresse), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand angegeben hat,
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es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Rechtevermerk oder die Lizenzinformationen
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zum Schutzgegenstand;
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iv. und im Falle einer Bearbeitung des Schutzgegenstandes in Übereinstimmung
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mit Abschnitt 3.b) einen Hinweis darauf, dass es sich um eine Bearbeitung
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handelt.
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Die nach diesem Abschnitt 4.c) erforderlichen Angaben können in jeder angemessenen
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Form gemacht werden; im Falle einer Bearbeitung des Schutzgegenstandes oder
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eines Sammelwerkes müssen diese Angaben das Minimum darstellen und bei gemeinsamer
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Nennung aller Beitragenden dergestalt erfolgen, dass sie zumindest ebenso
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hervorgehoben sind wie die Hinweise auf die übrigen Rechteinhaber. Die Angaben
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nach diesem Abschnitt dürfen Sie ausschließlich zur Angabe der Rechteinhaberschaft
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in der oben bezeichneten Weise verwenden. Durch die Ausübung Ihrer Rechte
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aus dieser Lizenz dürfen Sie ohne eine vorherige, separat und schriftlich
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vorliegende Zustimmung des Urhebers, des Lizenzgebers und/oder des Zuschreibungsempfängers
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weder implizit noch explizit irgendeine Verbindung mit dem oder eine Unterstützung
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oder Billigung durch den Lizenzgeber oder den Zuschreibungsempfänger andeuten
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oder erklären.
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d. Die oben unter 4.a) bis c) genannten Einschränkungen gelten nicht für solche
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Teile des Schutzgegenstandes, die allein deshalb unter den Schutzgegenstandsbegriff
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fallen, weil sie als Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen
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Schutz eigener Art genießen.
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e. (Urheber)Persönlichkeitsrechte bleiben - soweit sie bestehen - von dieser
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Lizenz unberührt.
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5. Gewährleistung
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SOFERN KEINE ANDERS LAUTENDE, SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM LIZENZGEBER
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UND IHNEN GESCHLOSSEN WURDE UND SOWEIT MÄNGEL NICHT ARGLISTIG VERSCHWIEGEN
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WURDEN, BIETET DER LIZENZGEBER DEN SCHUTZGEGENSTAND UND DIE ERTEILUNG DER
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NUTZUNGSBEWILLIGUNG UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG AN UND ÜBERNIMMT
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WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT GARANTIEN IRGENDEINER ART. DIES UMFASST
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INSBESONDERE DAS FREISEIN VON SACH- UND RECHTSMÄNGELN, UNABHÄNGIG VON DEREN
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ERKENNBARKEIT FÜR DEN LIZENZGEBER, DIE VERKEHRSFÄHIGKEIT DES SCHUTZGEGENSTANDES,
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SEINE VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DIE KORREKTHEIT VON
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BESCHREIBUNGEN.
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6. Haftungsbeschränkung
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ÜBER DIE IN ZIFFER 5 GENANNTE GEWÄHRLEISTUNG HINAUS HAFTET DER LIZENZGEBER
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IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART NUR BEI GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER
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VORSATZ, UND ÜBERNIMMT DARÜBER HINAUS KEINERLEI FREIWILLIGE HAFTUNG FÜR FOLGE-
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ODER ANDERE SCHÄDEN, AUCH WENN ER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT IHRES EINTRITTS UNTERRICHTET
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WURDE.
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7. Erlöschen
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a. Diese Lizenz und die durch sie erteilte Nutzungsbewilligung erlöschen mit
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Wirkung für die Zukunft im Falle eines Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen
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durch Sie, ohne dass es dazu der Kenntnis des Lizenzgebers vom Verstoß oder
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einer weiteren Handlung einer der Vertragsparteien bedarf. Mit natürlichen
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oder juristischen Personen, die Bearbeitungen des Schutzgegenstandes oder
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diesen enthaltende Sammelwerke sowie entsprechende Vervielfältigungsstücke
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unter den Bedingungen dieser Lizenz von Ihnen erhalten haben, bestehen nachträglich
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entstandene Lizenzbeziehungen jedoch solange weiter, wie die genannten Personen
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sich ihrerseits an sämtliche Lizenzbedingungen halten. Darüber hinaus gelten
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die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7, und 8 auch nach einem Erlöschen dieser Lizenz fort.
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b. Vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen gilt diese Lizenz unbefristet
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bis der rechtliche Schutz für den Schutzgegenstand ausläuft. Davon abgesehen
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behält der Lizenzgeber das Recht, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen
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anzubieten oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit einzustellen,
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solange die Ausübung dieses Rechts nicht einer Kündigung oder einem Widerruf
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dieser Lizenz (oder irgendeiner Weiterlizenzierung, die auf Grundlage dieser
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Lizenz bereits erfolgt ist bzw. zukünftig noch erfolgen muss) dient und diese
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Lizenz unter Berücksichtigung der oben zum Erlöschen genannten Bedingungen
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vollumfänglich wirksam bleibt.
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8. Sonstige Bestimmungen
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a. Jedes Mal wenn Sie den Schutzgegenstand für sich genommen oder als Teil
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eines Sammelwerkes verbreiten oder öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber
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dem Empfänger eine Lizenz zu den gleichen Bedingungen und im gleichen Umfang
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an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.
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b. Jedes Mal wenn Sie eine Bearbeitung des Schutzgegenstandes verbreiten oder
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öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz am
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ursprünglichen Schutzgegenstand zu den gleichen Bedingungen und im gleichen
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Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.
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c. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz unwirksam sein, so bleibt davon die
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Wirksamkeit der Lizenz im Übrigen unberührt.
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d. Keine Bestimmung dieser Lizenz soll als abbedungen und kein Verstoß gegen
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sie als zulässig gelten, solange die von dem Verzicht oder von dem Verstoß
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betroffene Seite nicht schriftlich zugestimmt hat.
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e. Diese Lizenz (zusammen mit in ihr ausdrücklich vorgesehenen Erlaubnissen,
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Mitteilungen und Zustimmungen, soweit diese tatsächlich vorliegen) stellt
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die vollständige Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen in Bezug
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auf den Schutzgegenstand dar. Es bestehen keine Abreden, Vereinbarungen oder
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Erklärungen in Bezug auf den Schutzgegenstand, die in dieser Lizenz nicht
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genannt sind. Rechtsgeschäftliche Änderungen des Verhältnisses zwischen dem
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Lizenzgeber und Ihnen sind nur über Modifikationen dieser Lizenz möglich.
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Der Lizenzgeber ist an etwaige zusätzliche, einseitig durch Sie übermittelte
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Bestimmungen nicht gebunden. Diese Lizenz kann nur durch schriftliche Vereinbarung
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zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber modifiziert werden. Derlei Modifikationen
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wirken ausschließlich zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen und wirken sich nicht
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auf die Dritten gemäß 8.a) und b) angebotenen Lizenzen aus.
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f. Sofern zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber keine anderweitige Vereinbarung
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getroffen wurde und soweit Wahlfreiheit besteht, findet auf diesen Lizenzvertrag
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das Recht der Republik Österreich Anwendung.
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Creative Commons Notice
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Creative Commons ist nicht Partei dieser Lizenz und übernimmt keinerlei Gewähr
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oder dergleichen in Bezug auf den Schutzgegenstand. Creative Commons haftet
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Ihnen oder einer anderen Partei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt für
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irgendwelche Schäden, die - abstrakt oder konkret, zufällig oder vorhersehbar
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- im Zusammenhang mit dieser Lizenz entstehen. Unbeschadet der vorangegangen
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beiden Sätze, hat Creative Commons alle Rechte und Pflichten eines Lizenzgebers,
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wenn es sich ausdrücklich als Lizenzgeber im Sinne dieser Lizenz bezeichnet.
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Creative Commons gewährt den Parteien nur insoweit das Recht, das Logo und
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die Marke "Creative Commons" zu nutzen, als dies notwendig ist, um der Öffentlichkeit
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gegenüber kenntlich zu machen, dass der Schutzgegenstand unter einer CCPL
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steht. Ein darüber hinaus gehender Gebrauch der Marke "Creative Commons" oder
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einer verwandten Marke oder eines verwandten Logos bedarf der vorherigen schriftlichen
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Zustimmung von Creative Commons. Jeder erlaubte Gebrauch richtet sich nach
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der Creative Commons Marken-Nutzungs-Richtlinie in der jeweils aktuellen Fassung,
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die von Zeit zu Zeit auf der Website veröffentlicht oder auf andere Weise
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auf Anfrage zugänglich gemacht wird. Zur Klarstellung: Die genannten Einschränkungen
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der Markennutzung sind nicht Bestandteil dieser Lizenz.
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Creative Commons kann kontaktiert werden über https://creativecommons.org/.
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